Aufgaben und Leitbild

Die International Civil Liberties Alliance (ICLA) [Internationale Bürgerrechts-Allianz] ist eine Menschenrechtsorganisation, deren erklärtes Ziel die Verteidigung von Demokratie, Freiheit und Bürgerrechte ist.

Die Allianz tut dies, indem sie mit Hilfe ihrer Mitglieder Aufklärungsarbeit leistet und Kampagnen im Geiste des klassischen Liberalismus durchführt, koordiniert und fördert. ICLA und ihre Mitgliedsorganisationen klären die Öffentlichkeit über die Bedeutung der unveräußerlichen Bürgerrechte auf und weisen darauf hin, wie diese von politischen und religiösen Kräften unterminiert bzw. offen infrage gestellt werden.

Insbesondere setzen sich ICLA und ihre Mitgliedsorganisationen für folgende Themen ein:

(1) Freie Meinungsäußerung

Die Forderung nach Schutz des Bürgerrechts auf freie Meinungsäußerung, zur Aufhebung von Rechtsprechung, die deren effektive Ausübung verhindert und die Übernahme einer Rechtsprechung ähnlich dem „Ersten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika“ in nationale bzw. internationale Rechtsprechung:

„[Der Gesetzgeber] darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung um die Beseitigung von Missständen zu ersuchen.“

(2) Demokratie & Rechtsstaatlichkeit

Der Einsatz für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und Sicherstellung, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich behandelt behandelt werden sowie gegen jede Übernahme konkurrierender Rechtssysteme, die mit den Allgemeinen Menschenrechten im Wettbewerb stehen, mit einem besonderen Augenmerk auf jedes System, das fundamentale Menschenrechte verletzt. Dies beinhaltet uneingeschränkt Rechtssysteme, welche Frauen diskriminieren, nach Ethnie oder Religion diskriminieren und insbesondere Versuche, die Bürger ihrer demokratischen Selbstbestimmungsrechte zu berauben mit deren Hilfe sie sich selbst die Gesetze geben, die in ihrem Land gelten.

(3) Bekenntnisfreiheit

Das Eintreten für das Recht eines jeden Menschen ohne jegliche Behinderung, ohne Furcht oder Zensur, seine eigene Religion zu wechseln oder ganz aufzugeben sowie die Forderung nach Ergänzung nationaler und internationaler Gesetzgebung, um diesen Personen den nötigen Schutz zu bieten. Insbesondere wird sich ICLA gegen Praktiken wie Einschüchterung oder Bestrafung von Reformern und Apostaten einsetzen und für das Recht eines jeden Menschen, religiösen Autoritäten auch in diesen Angelegenheiten zu widersprechen. Zudem möchte ICLA liberale Reformer unterstützen und dazu  anspornen, traditionelle Glaubensbekenntnisse den zeitgemäßen Maßstäben der bürgerlichen Freiheiten anzupassen.

(4) Gleiche Rechte für Frauen

Das Fördern der Gleichberechtigung von Mann und Frau durch Bekämpfung von Frauen-Diskriminierung aufgrund religiöser Vorschriften oder anderen diskriminierenden oder schädlichen Handlungsweisen, die traditionell als ‘religiös’ angesehen werden. ICLA ist der festen Überzeugung, dass die Gleichberechtigung der Frau der Grundstein einer modernen Gesellschaft ist und dass die Sicherung dieses Rechts lebenswichtig für eine ausgewogene zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaften ist.

(5) Gleichheit vor dem Gesetz

Die Forderung nach individueller Gleichheit vor dem Gesetz in der Theorie wie auch in der Praxis. Widerstand bei Verletzung dieses Prinzips unter theoretischer Bezugnahme auf juristische oder religiöse Texte, wie auch bei deren praktischer Anwendung.

(6) Individuelle Freiheiten

Verteidigung der Persönlichkeitsrechte gegen Maßnahmen, welche die Normen der Freiheit des Individuums untergraben. Es ist ein fundamentaler Grundsatz, dass die Freiheit Einzelpersonen zu eigen ist, nicht aber Gruppen. Daraus folgt, dass das Garantieren besonderer Privilegien für eine Gruppe oder das Widerrufen derselben von einer Gruppe diesem Prinzip entgegen steht. Insbesondere dürfen einem Bürger keine Rechte auf Grund seiner Religion vorenthalten werden, weder per Gesetz noch durch die Anwendung desselben.

(7) Gegen eine Politik vorgehen, die sich als Religion tarnt

Die konsequente Zurückweisung religiöser Ideologien oder Vorgehensweisen,  mit denen der Anspruch verfolgt wird, politische Macht zu gewinnen oder subversive Aktivitäten durchzuführen. Dies beispielsweise dadurch, indem verlangt wird, dass der Status von Einzelpersonen oder Organisationen, die entsprechend handeln, neu bewertet werden und zwar von „religiös“ zu „politisch“ und daraus folgend von den Behörden als solche behandelt werden.

(8) Das Recht, sich der Scharia zu widersetzen

Das Bekämpfen jedes Versuchs der Einführung der Scharia durch islamische Führungspersonen oder Organisationen, sei es heimlich oder öffentlich. Einsatz für den Schutz von Einzelpersonen und von Organisationen, welche daran arbeiten, die Umsetzung der Scharia in unseren Gesellschaften zu verhindern. Dies umfasst die Gewährleistung der korrekten Anwendung der Gesetze sowie ein eindeutiges und entschiedenes Vorgehen der zuständigen Gerichte gegen Bedrohungen und Einschüchterungen von Bürgern, die dies für sich in Anspruch nehmen, denn diese Bürger tun dies im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 13. Februar 2003:

…. das Gericht befand, dass die Scharia mit den fundamentalen Prinzipien der Demokratie unvereinbar ist, wie dies in der Konvention dargelegt wurde. Es berücksichtigte dabei, dass die Scharia, die gewissenhaft die Dogmen und heiligen Regeln wiedergibt, die durch die Religion vorgegeben wurden, stabil und unveränderlich ist. Prinzipien wie Pluralismus in der politischen Sphäre oder die andauernde Weiterentwicklung öffentlicher Freiheiten haben darin keinen Platz.

(9) Interreligiöser Dialog

Einzelpersonen und Organisationen sollen dazu ermutigt werden, sich in einem produktiven und respektvollen Dialog zu engagieren und jedweden Versuch der Täuschung in solchen Dialogen aufzudecken. Dies beinhaltet, dass die teilnehmenden Parteien dazu aufgefordert werden, sich kommunikativ klar und deutlich auszudrücken und dass das ehrliche Bemühungen unabdingbar ist,  erzielte Übereinkünfte auch einzuhalten. Die Forderung nach Abschaffung schädlicher religiöser Dogmen, beispielsweise, indem islamische Organisationen die Charta: Muslimisches Selbstverständnis von Sam Solomon unterschreiben sollen.

(10) Internationale Zusammenarbeit zum Schutz der Freiheit

Die Unterstützung von Graswurzelbewegungen, Einzelpersonen und anderen Organisationen, die sich auf lokaler, nationaler und globaler Ebene für den Schutz der Grundfreiheit einsetzen. Lobbyarbeit zu leisten bei Regierungen und internationalen Organisationen, um bei Gesetzesvorhaben und Verordnungen entsprechend Einfluss zu nehmen, um die heimliche oder offene Unterwanderung dieser Freiheiten sowie Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, welche unweigerlich eine Folge der Zerstörung unserer Grundfreiheiten wären.